Ich bin Wahltherapeutin. Das bedeutet: Sie begleichen die Kosten bei mir und suchen bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger um Rückerstattung des jeweiligen Tarifes, der nach dem jeweiligem zeitlichen Aufwand bei Behandlungstermin fixiert wird, an.
Um den Tarif der Krankenkasse zurück zu bekommen, benötigen Sie eine ärztliche Verordnung für die logopädische Therapie, die neben Ihren persönlichen Daten eine Diagnose und eine Zuweisung zur logopädischen Behandlung beinhalten muss. Diese Verordnung muss vor Beginn der Behandlung chefärztlich bewilligt werden. Damit bestätigt Ihr Krankenversicherungsträger die Rückerstattung der Kosten nach erfolgter Durchführung der Therapie. Ich benötige eine Kopie der chefärztlichen Bewilligung spätestens beim zweiten Termin.
Sollten Sie eine private Krankenversicherung abgeschlossen haben, übernimmt diese häufig die verbleibenden Kosten der Behandlung.

